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   BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21   

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https://dejure.org/2022,41131
BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21 (https://dejure.org/2022,41131)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2022 - 1 StR 408/21 (https://dejure.org/2022,41131)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 408/21 (https://dejure.org/2022,41131)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB, §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5, § 25 Abs. 2 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Rücktritts vom unbeendeten versuchten Totschlag; Maßgeblichkeit des Vorstellungsbilds des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme eines Rücktritts vom unbeendeten versuchten Totschlag; Maßgeblichkeit des Vorstellungsbilds des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung

  • rechtsportal.de

    Annahme eines Rücktritts vom unbeendeten versuchten Totschlag; Maßgeblichkeit des Vorstellungsbilds des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung

  • datenbank.nwb.de

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktrittshorizont bei mehraktigem Tatgeschehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 74
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21
    Dementsprechend beschränkt sich beim unbeendeten Versuch der Entschluss, die weitere Tatausführung aufzugeben, auf die Verwirklichung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - 3 StR 481/84, BGHSt 33, 142, 144; Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 230).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 367/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: subjektive Sicht des Täters,

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21
    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 Rn. 8 und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15 Rn. 18; Beschlüsse vom 3. Februar 2022 - 2 StR 317/21 Rn. 12 und vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14 Rn. 6).
  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21
    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 Rn. 8 und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15 Rn. 18; Beschlüsse vom 3. Februar 2022 - 2 StR 317/21 Rn. 12 und vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14 Rn. 6).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21
    Bei einem mehraktigen Geschehen, innerhalb dessen der Täter verschiedene Handlungen vornimmt, die auf die Herbeiführung eines strafrechtlich relevanten Erfolges gerichtet sind, kommt es auf das subjektive Vorstellungsbild des Täters nach jedem Einzelakt an (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12 Rn. 35 f. und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21
    Dementsprechend beschränkt sich beim unbeendeten Versuch der Entschluss, die weitere Tatausführung aufzugeben, auf die Verwirklichung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - 3 StR 481/84, BGHSt 33, 142, 144; Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 230).
  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 394/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Maßstab, mehraktige Geschehensabläufe;

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21
    Hierfür müssen die tatgerichtlichen Feststellungen und die sie tragenden Beweiserwägungen einen Vorsatzwechsel ausschließen und belegen, dass nach der subjektiven Zielsetzung des Täters ein solches einheitliches Geschehen anzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 4 StR 394/19 Rn. 6).
  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21
    Nicht aufgegeben ist die Tat, solange er mit dem Versuch ihrer Begehung lediglich vorübergehend innehält (BGH, Urteil vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15

    Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz,

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21
    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 Rn. 8 und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15 Rn. 18; Beschlüsse vom 3. Februar 2022 - 2 StR 317/21 Rn. 12 und vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14 Rn. 6).
  • BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21

    Rücktritt (unbeendeter Versuch: Abgrenzung vom beendeten Versuch,

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21
    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 Rn. 8 und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15 Rn. 18; Beschlüsse vom 3. Februar 2022 - 2 StR 317/21 Rn. 12 und vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14 Rn. 6).
  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont: Anforderungen an die Darlegung im

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21
    Bei einem mehraktigen Geschehen, innerhalb dessen der Täter verschiedene Handlungen vornimmt, die auf die Herbeiführung eines strafrechtlich relevanten Erfolges gerichtet sind, kommt es auf das subjektive Vorstellungsbild des Täters nach jedem Einzelakt an (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12 Rn. 35 f. und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23

    Strafbefreiender Rücktritt eines Täters durch freiwillige Aufgabe der Ausführung

    Zwar hätte der Angeklagte nach seinem Vorstellungsbild, auf das es insofern ankommt (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 408/21, NStZ-RR 2023, 74, 75), dann die primär erstrebte Flucht mit der Beute nicht mehr verwirklichen können.
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